Lebensversicherung und Steuern - in 10 Minuten alles erklärt, was Sie wissen müssen!

Lesezeit: 4 Minuten
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Von Felix Früchtl - 05.08.2021
Felix Früchtl

Lebensversicherungen und Steuern: Das müssen Sie beachten!

Es gibt unterschiedliche Versicherungsarten, sodass auch die Besteuerung unterschiedlich ausfällt. Wichtig ist hier das Abschlussjahr!

Vertragsabschluss vor 2005:

Die Versicherung ist, Stand heute, grundsätzlich steuerfrei, diese lief bereits über 12 Jahre und der Versicherte hat mind. 5 Jahre einbezahlt.

Vertragsabschluss nach 2005:

Die Versicherung ist grundsätzlich steuerpflichtig, der Versicherte muss mit einer Abgeltungssteuer i. H. v. 25 % zzgl. möglichem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf den erwirtschafteten Vertrag rechnen. Diese Steuer wird automatisch von Seiten der Versicherung an ihr Finanzamt abgeführt, sodass Sie immer den Nettobetrag auf ihrem Konto erhalten.


Checken Sie Ihren Vertrag!

Zwei wichtige Punkte sind zu beachten: Erstens – überprüfen Sie, ob Sie in Ihrem Versicherungsvertrag mehr einbezahlt haben, als den von der Versicherung bestätigten garantierten Rückkaufswert. Sollten Sie feststellen, dass Sie seit Vertragsbeginn mehr einbezahlt haben, als jetzt an Rückkaufswert in der Versicherung steckt, dann ist das ärgerlich. Beispiel: 20.000 Euro Einzahlung und 16.000 Euro Rückkaufswert – das ist ein Verlust von 4.000 Euro. Wenn Sie jetzt überlegen Ihre Versicherung aufzulösen, dann haben Sie durch uns die Möglichkeit den Differenzbetrag zwischen dem was Sie einbezahlt und dem was Sie als Rückkaufswert von der Versicherung geboten bekommen steuerlich geltend zu machen. Sie können über die nächsten zehn Jahre den negativen Kapitalertrag mit positiven Kapitalerträgen verrechnen, sogar ein Jahr rückwirkend mit Gewinnen aus dem letzten Jahr in dieser Einkunftsart verrechnen lassen. Das funktioniert ganz einfach, bei einem Verkauf an uns erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid, diesen geben Sie Ihrem steuerlichen Berater und der wird diesen dann entsprechend in der nächsten Steuererklärung berücksichtigen und wenn sie positive Kapitalerträge in den nächsten zehn Jahren haben, können Sie diese dann entsprechend mit den Verlusten verrechnen und haben dann tatsächlich diese Verluste noch geltend machen können, was auf jeden Fall ein ganz großer Pluspunkt ist.

Zweitens – seit über 14 Jahren erhalten unsere Kunden, wenn bei einer kapitalertragssteuerpflichtigen Versicherung die Kapitalertragssteuer anfällt, im Rahmen unserer Endabrechnung zusätzlich 30 % ausgezahlt. D. h. von den 100 % Steuerlast, die sowieso abgezogen werden, egal ob Sie auflösen oder an uns verkaufen, erhalten Sie von uns noch 30 % zusätzlich mit gutgeschrieben.

Das waren zwei wichtige steuerliche Aspekte, wenn Sie an unser Haus eine Lebensversicherung verkaufen möchten.

Ketrina Morina

Ketrina Morina

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