Aus Basis- und Rürupverträgen aussteigen: Jetzt prüfen!

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Rürup-/Basisvertrag auflösen

Für einen bestmöglichen Service und eine schnelle Prüfung Ihres Vertrages, benötigen wir noch einige Angaben von Ihnen. Lassen Sie noch heute Ihren Vertrag prüfen und erfahren Sie innerhalb von wenigen Tagen wie viel Geld Ihnen aus Ihrem Basis- bzw. Rürupvertrag zusteht!


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Warum sollte ich meine Basis-/ Rüruprente prüfen bzw. auflösen lassen

Welche Voraussetzungen muss der Vertrag erfüllen?

Basisverträge, im Volksmund auch Rürupverträge genannt, sind spezielle Formen der privaten Altersvorsorge, die einige Eigenheiten aufweisen. So ist es dem Versicherungsnehmer während der Laufzeit nicht möglich vorzeitig aus seinem Vertrags auszusteigen und den Rückkaufswert zu vereinnahmen. Sie kommen also nicht an Ihr Geld! Wenn der Vertrag dann mit Ablauf der Versicherung zur Auszahlung kommt, erhalten Sie nur eine monatliche Rente, keine einmalige Zahlung. Experten sprechen davon, dass solche Basisverträge zu unflexibel sind. Mit unserer Hilfe habe Sie die Möglichkeit vorzeitig an Ihr hart erspartes Geld zu kommen!

Grundsätzlich gibt es keine besonderen Voraussetzungen, die Ihr Vertrag erfüllen muss. Ebenso gibt es keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien. Eine fundierte Aussage kann tatsächlich erst immer nach Prüfung der jeweiligen Basis-/Rüruprente erteilt werden. Eine Prüfung muss immer im Einzelfall und von einem Juristen erfolgen.

Basis-/ Rürupvertrag prüfen lassen in drei einfachen Schritten!

Schnelle & einfache Abwicklung

1

Ihre Anfrage

Anfrage online ausfüllen und absenden

2

Prüfung

Ein Expertenteam aus Anwälten und Aktuaren prüft Ihren Basis-/Rürupvertrag unverbindlich und kostenlos

3

Abwicklung

Je nach Ergebnis der Prüfung, wird die Auflösung Ihres Vertrages angestoßen

FAQ

Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Was ist die Rürup- bzw. Basisrente? / Wie funktioniert die Rürup- bzw. Basisrente?

Grundsätzlich gilt: Eine Basisvorsorge, auch Basisrente genannt, ist genau das Gleiche wie eine Rürup-Rente und wird deswegen auch so tituliert, weil der hinter dieser Vertragsgattung stehende Ökonom Bernd Rürup unmittelbar zur Entwicklung dieses Versicherungsproduktes beigetragen hat. Grundidee dieser Basisrente war, die private Altersvorsorge der deutschen Sparer zu fördern. An den Start ging diese Versicherungsform im Jahr 2005.
Eine Basis- oder Rüruprente ist nichts anderes als eine private Rentenversicherung, die von einer Versicherungsgesellschaft aufgelegt wird. Man spart über eine vorher definierte Laufzeit in den Vertrag ein, um mit Ablauf der Versicherung eine monatliche Rente zu erhalten. Der Staat fördert diese Verträge, indem er die Beiträge teilweise steuerlich anerkennt und der Versicherungsnehmer damit seine Steuerlast mindern kann. Gleichzeitig gibt es vom Gesetzgeber auch Auflagen. Ein Rürup- oder Basisvertrag ist nicht kündbar und bei einer Auszahlung im Rentenalter ist, anders als bei normalen Lebens- oder Rentenversicherung, keine Kapitalabfindung, sprich eine einmalige Auszahlung des Vermögens, vorgesehen, sondern nur die monatliche Verrentung bis zum Tod.

Welche Vor- und Nachteile bietet die Rürup- bzw. Basisrente?

Anbei listen wir Ihnen, aus unserer Sicht, einige Vor- und Nachteile der Rürup- bzw. Basis-Rente auf:

Vorteile:
• Steuervorteile: Die Beiträge zur Rürup-Rente sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Dadurch kann man seine Steuerlast senken.
• Langfristige Absicherung: Die Rürup-Rente ist darauf ausgelegt, eine langfristige Altersvorsorge zu sein. Die Leistungen werden in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt, was eine relativ sichere finanzielle Absicherung im Alter bietet.
• Unpfändbarkeit: Im Gegensatz zu vielen anderen Sparformen ist die Rürup-Rente im Insolvenzfall unpfändbar.
• Hartz-IV-sicher: Die Rürup-Rente wird bei einem Bezug von Hartz IV nur teilweise angerechnet, sodass man im Alter auch bei Bedürftigkeit noch eine gewisse finanzielle Absicherung hat.

Nachteile:
• Hohe Kosten: Die Kosten für eine Rürup-Rente sind oft höher als bei anderen Formen der Altersvorsorge, da ein großer Teil der Beiträge in den Abschluss und die Verwaltung der Versicherung fließt.
• Unflexibilität: Einmal abgeschlossen, ist es schwierig, aus einer Rürup-Rente auszusteigen.
• Hohe Steuern im Rentenalter: Bei Auszahlung der Rente fallen Steuern an. Da die Beiträge während der Ansparphase jedoch steuerlich begünstigt waren, müssen im Rentenalter oft höhere Steuern gezahlt werden als bei anderen Formen der Altersvorsorge.
• Keine Vererbbarkeit: Die Rürup-Rente ist nur schwer vererbbar.
• Geldversprechen: Wie bei anderen Vorsorgeformen auf Versicherungsbasis auch, stellt die Basisrente ein Geldversprechen dar, welches auf einer Währung basiert. Entwertet die Währung, oder ist diese einer besonders hohen Inflation ausgesetzt, dann sinkt die Kaufkraft der Rente, die man aus dem Vertrag bei Laufzeitende ausgezahlt bekommt.
Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile der Rürup-Rente sorgfältig abzuwägen und zu prüfen, ob sie zur eigenen finanziellen Situation und Planung passt.

Kann man die Rürup- bzw. Basisrente beitragsfrei stellen?

Ja, es ist möglich, eine Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen. Eine Beitragsfreistellung bedeutet, dass der Versicherte vorübergehend oder dauerhaft keine Beiträge mehr in die Rürup-Rentenversicherung einzahlt.
Um eine Beitragsfreistellung zu beantragen, muss der Versicherte sich an seinen Versicherer wenden und einen entsprechenden Antrag stellen. In der Regel ist eine Beitragsfreistellung erst nach Ablauf einer bestimmten Mindestvertragsdauer möglich, die in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. Es können auch bestimmte Gebühren und Kosten für die Beitragsfreistellung anfallen, die in den Vertragsbedingungen des Versicherers festgelegt sind.
Während der Beitragsfreistellung ruht die Rürup-Rente und es werden keine weiteren Beiträge mehr eingezogen, gleichzeitig laufen gewisse Kosten zur Verwaltung des Vertrages weiter. Die bisher angesammelten Vermögenswerte bleiben jedoch erhalten und kommen mit Ablauf der Versicherung im Rahmen einer monatlichen Rente zur Auszahlung.

Wie kann man aus einem Rürup- bzw. Basisrentenvertrag aussteigen?

Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen aus einem Rürup- bzw. Basisvertrag vorzeitig auszusteigen. Eine Kündigung des Vertrages mit anschließender Auszahlung des Rückkaufswertes, wie bei klassischen Versicherungsverträgen, ist also nicht möglich. Eine Möglichkeit wäre die Beitragsfreistellung, dann zahlt man zumindest keine weiteren Beiträge in den Vertrag ein. Die einzige realistische Möglichkeit zeitnah an sein im Vertrag gebundenes Kapital zu kommen, besteht darin, einen sogenannten Widerspruch zu erklären. Dieser fußt auf der Annahme falscher Vertragsgestaltungen durch die Versicherungsgesellschaft und eröffnet die Möglichkeit somit den Vertrag so darstellen zu lassen, als hätte es diesen niemals gegeben. Ein Widerspruch ist nicht für alle Verträge möglich und muss zwingend individuell von Aktuaren oder Juristen geprüft werden.

Was passiert mit der Rürup- bzw. Basisrente im Todesfall?

Im Todesfall des Rürup-Rentenversicherten verhält es sich mit dem Nachlass des Kapitals und der Rentenansprüche sehr individuell. Die genauen Bedingungen und Modalitäten hängen von den individuellen Vertragsbedingungen ab, die der Versicherte mit seiner Versicherung vereinbart hat.
In der Regel gibt es mehrere Optionen, wie mit der Rürup – Rente im Todesfall umgegangen werden kann.
Beachte: Alle diese Optionen müssen zusätzlich abgeschlossen werden und kosten im Rahmen der Versicherung zusätzliche Gebühren.

1. Hinterbliebenenrente (auch Witwenrente oder Waisenrente genannt): Ist diese Form vereinbart, erhält der Ehepartner oder maximal ein Kind für maximal 25 Jahre eine monatliche Rente aus der Versicherung. Diese Rentenzahlungen werden auch gezahlt, wenn vor Rentenbeginn der Tod des Versicherungsnehmers eintritt.
2. Beitragsrückgewähr: Wurde diese Form vereinbart, zahlt der Versicherer bei Todesfall des Versicherungsnehmers alle eingezahlten Prämien an die hinterbliebene Person zurück. Wahlweise ist auch eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung möglich.
3. Risikolebensversicherung: Hier kombiniert man den Basisrentenvertrag mit einer Risikolebensversicherung, um im Todesfall einen gewissen Schutz aus der Risikolebensversicherung zu genießen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die verbleibenden Vermögenswerte der Rürup-Rente an die Hinterbliebenen als einmalige Kapitalauszahlung übergeben werden. Die Höhe der Kapitalauszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der bisher eingezahlten Beiträge, dem Alter des Versicherten zum Zeitpunkt des Todes und der Dauer der Rentenzahlungen.

In jedem Fall ist es wichtig, dass der Versicherte seine Hinterbliebenen im Rahmen der Rürup-Rentenversicherung überhaupt einrichtet und dann auch richtig benennt, damit die Vermögenswerte gemäß seinen Wünschen und Bedingungen an die Hinterbliebenen weitergegeben werden können. Denn besteht der Hinterbliebenenschutz nicht, dann verfällt das Geld standardisiert und dient zum solidarischen Finanzieren aller Versicherten. Für die Hinterbliebenen bedeutet das, dass Sie von dem Vermögen nichts sehen.

Kann man eine Rürup-Rente verkaufen?

Nein, eine Basis- bzw. Rürup-Rente kann nicht verkauft werden, das ist in den Bedingungen zu diesen Vertragsgattungen nicht vorgesehen, da eine Abtretung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer schlicht nicht möglich ist. Die einzige Möglichkeit zeitnah an das in dem Vertrag gebundene Kapital zu kommen ist die Erklärung eines Widerspruchs. Dieser ist jedoch nicht für alle Verträge möglich und muss individuell von Juristen und Aktuaren geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Rürup- und Riesterrente?

Die Riester-Rente und die Rürup-Rente sind beide staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, die auf unterschiedliche Zielgruppen und Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Produkten besteht darin, wer förderberechtigt ist und wie die Förderung gestaltet ist:

• Förderberechtigung: Die Riester-Rente ist vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für bestimmte Personengruppen wie Beamte und Soldaten gedacht. Auch für Eltern, die Kindergeld beziehen, gibt es besondere Fördermöglichkeiten. Die Rürup-Rente hingegen ist eher für Selbstständige und Freiberufler gedacht, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
• Förderung: Die Förderung bei der Riester-Rente erfolgt in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Die Zulagen werden direkt vom Staat gezahlt und hängen von der Höhe der eigenen Beiträge und der Anzahl der förderberechtigten Personen im Haushalt ab. Die Steuervorteile ergeben sich aus der Möglichkeit, die eigenen Beiträge steuermindernd geltend zu machen. Bei der Rürup-Rente hingegen gibt es nur Steuervorteile, die ebenfalls durch den Abzug der Beiträge in der Steuererklärung entstehen.
• Flexibilität: Die Riester-Rente ist in der Regel flexibler als die Rürup-Rente, da sie mehrere Auszahlungsmöglichkeiten bietet. Neben einer lebenslangen Rente kann auch eine Einmalzahlung oder eine Teilrente vereinbart werden. Bei der Rürup-Rente hingegen ist in der Regel nur eine lebenslange Rente möglich. Eine Kündigung ist bei der Rürup Versicherung, im Gegensatz zur Riester- Rente, nicht möglich.
• Kapitalgarantie: Die Riester-Rente bietet eine Kapitalgarantie, d.h. das angesparte Kapital ist bei Rentenbeginn garantiert. Bei der Rürup-Rente gibt es keine Kapitalgarantie, da das angesparte Kapital in der Regel direkt in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt wird.
• Beitragsgrenzen: Bei der Riester-Rente gibt es bestimmte Beitragsgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Förderung nicht zu gefährden. Bei der Rürup-Rente hingegen gibt es keine Beitragsgrenzen.

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Frank Niklas

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Christina Eichholz

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MfG Christina Eichholz

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Mit freundlichem Gruss vom Bodensee

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