Eine Anwartschaft bezeichnet in Lebens- und Rentenversicherungen eine Phase, in der der Versicherungsvertrag vorübergehend ruht, und der Versicherungsnehmer vorübergehend keine Beiträge zahlt. (siehe auch Beitragsfreistellunng) Während dieser Zeit bleibt der Versicherungsvertrag jedoch weiterhin bestehen. Je nach Konstellation kann durch das vorübergehende Ausbleiben der Zahlungen der Versicherungsschutz geringer ausfallen. Das ist definitiv rechtzeitig zu prüfen!
Die Anwartschaft kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, zum Beispiel bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, bei einer längeren Auslandsreise oder bei vorübergehender Arbeitslosigkeit. In solchen Fällen ermöglicht die Anwartschaft dem Versicherungsnehmer, die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen. In der Regel ist aber gegenüber der Versicherungsgesellschaft keine Rechtfertigung notwendig.
Während der Anwartschaftsphase erwirbt der Versicherungsnehmer in der Regel keine weiteren Ansprüche auf Überschüsse oder zusätzliche Leistungen. Die Beitragsfreistellung kann je nach Vertragsbedingungen eine begrenzte Dauer haben, nach der der Versicherungsvertrag wieder aktiviert werden muss, oder sie kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit andauern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anwartschaft in der Regel mit Kosten verbunden ist und zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit führen kann. Daher sollte der Versicherungsnehmer die Bedingungen der Anwartschaft genau prüfen und gegebenenfalls mit einem qualifizierten Finanzexperten besprechen, bevor er diese Option wählt.
Die Anwartschaft kann eine nützliche Möglichkeit sein, um temporäre finanzielle Engpässe zu überbrücken, ohne die Lebens- und Rentenversicherung dauerhaft zu kündigen, ist aber in der Regel teuer erkauft, da die Kosten weiterlaufen und diese häufig höher sind als die Rendite, die der Vertrag in der Anwartschaft erwirtschaftet.