Lohnt sich Ihre Lebens- oder Rentenversicherung noch? Finden Sie es in 2 Minuten heraus! Machen Sie den Policen-Check von ProLife!

Inhaberklausel

„Was Sie unbedingt wissen müssen“

Die Inhaberklausel ist eine Vereinbarung in vielen Lebensversicherungsverträgen. Sie erlaubt dem Versicherer, die Leistung an die Person auszuzahlen, die die Original-Police vorlegt, ohne deren Berechtigung im Einzelnen prüfen zu müssen (§ 4 VVG in Verbindung mit § 808 BGB). Der Versicherer darf so zahlen, muss es aber nicht und kann einen Nachweis verlangen. Wichtig: Wer die Police besitzt, ist damit nicht automatisch Eigentümer des Vertrags. Die Original-Police sollte trotzdem sicher aufbewahrt werden. Geht sie verloren, genügt in der Regel eine Verlusterklärung gegenüber dem Versicherer.

Das sagen zufriedene Kunden über die ProLife GmbH aus Ingolstadt

Frank Niklas

Die Beratung von Frau Morina war sehr freundlich und umfangreich.
Sie hat sich Zeit für meine Fragen genommen und mich sehr gut unterstützt. Der Verkauf war sehr einfach und schnell.

Christina Eichholz

Ich bedanke mich für die perfekte Abwicklung des Verkaufes meines Versicherungsvertrages an die ProLife GmbH.

MfG Christina Eichholz

Kirsten Liese

Ich bin mit ProLife sehr zufrieden! Besser als dieses Unternehmen hätte niemand in meinem Interesse meine Verkäufe abwickeln können!

Felix Pezter

Ich war sehr zufrieden, da hat alles gepasst und es ging echt schnell.
Also kann ich nur sagen, dass das mir gegenüber versprochene zu 100% eingehalten wurde!!

Thorsten Jungels

Super schnelle, kompetente und unkomplizierte Abwicklung. Sympathische und kompetente Beratung.

Mit freundlichem Gruss vom Bodensee

Ruzena Götz

Sehr unkompliziert, kompetent,schnelle Abwicklung. Alle waren sehr freundlich.
Danke

Diese Zahlen sprechen für uns

75.000+

Zufriedene Kunden

€ 1,4 Milliarde+

Angekaufte
Versicherungssumme

97%

Empfehlungsquote