Kapitallebensversicherung

„Was Sie unbedingt wissen müssen“

Eine Kapitallebensversicherung, genauer „kapitalbildende Lebensversicherung“, ist eine Kombination aus einer langfristigen Geldanlage und einer Form der Hinterbliebenenabsicherung. Bei Ablauf des Versicherungsvertrages erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise einen Einmalbetrag ausgezahlt. Diese Auszahlung umfasst die eingezahlten Beiträge verzinst mit dem im Vertrag vereinbarten Garantiezins und einer gegebenenfalls von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Überschussbeteiligung, vermindert um die vertraglich angefallenen Kosten.

Häufig wird eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 20 bis 40 Jahren abgeschlossen, um als Hinterbliebenen- und /oder Altersvorsorge zu dienen. Das bei Fälligkeit ausgezahlte Kapital setzt sich aus einem Sparanteil mit einer garantierten Verzinsung sowie einer Überschussbeteiligung zusammen. Den Überschuss erzielt die Versicherungsgesellschaft, indem sie den Sparanteil der eingezahlten Prämien in risikoarme Finanzprodukte investiert.

Den restlichen Anteil der Prämien, den sogenannten Risiko- und Verwaltungskostenanteil, nutzt die Versicherung zur Deckung ihrer internen Kosten und Provisionen sowie für das Risiko des Todesfallschutzes. Leider fällt die Überschussbeteiligung seit einigen Jahren immer geringer aus. Der Rückgang hat zwei Gründe:

  1. Am Finanzmarkt herrscht eine Niedrigzinsphase.
  2. Die Versicherungsgesellschaften müssen hohe Reserven für Altverträge mit Garantiezinsen von bis zu 4 % bilden, sodass weniger für die aktuelle Überschussbeteiligung bleibt.

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Garantiezins 0,9 %. Dieser Zinssatz gilt nun für alle kapitalbildenden Lebensversicherungen, die vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen werden bzw. wurden. Für Neuverträge ab dem 1. Januar 2022 wird der Garantiezins auf Kapitallebensversicherung auf 0,25 % gesenkt werden.

Bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005 müssen bei der Auszahlung zum Ende der Laufzeit oder auch bei einer Kündigung oder dem Verkauf der Kapitallebensversicherung dann keine Steuern gezahlt werden, wenn:

 der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren erreicht hat,
 der erste Beitrag spätestens am 31. März 2005 gezahlt wurde,
 für den Vertrag mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden,
 die Auszahlung als Einmalbetrag erfolgt.

Sind diese Voraussetzungen nicht kumulativ erfüllt, muss der Begünstigte auf den Ertrag aus der Versicherung Abgeltungssteuer zahlen. Der Ertrag ist dabei die Differenz aus dem aufgebauten Kapital und den zum Kapitalaufbau bezahlten Beiträgen.

Wie wird die Kapitallebensversicherung besteuert, wenn es sich um einen ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Vertrag handelt? Dann erfolgt in jedem Fall eine Besteuerung der Erträge. Der zu versteuernde Gewinn reduziert sich um 50 %, wenn:

 der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren erreicht hat,
 die Auszahlung als Einmalbetrag erfolgt,
 die Versicherungssumme erst nach dem 60. Lebensjahr beziehungsweise für ab 2012 abgeschlossene Verträge ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird,
 bei nach dem 31. März 2009 abgeschlossenen Verträgen der Todesfallschutz mindestens 50 % der Beitragssumme beträgt.

Unterschiede zu anderen Lebensversicherungen

Im Versicherungsmarkt sind unter anderem diese Lebensversicherungen zu finden:
 Risikolebensversicherung
 Kapitallebensversicherung oder auch kapitalbildende Lebensversicherung
 kapitalbildende Rentenversicherung
 fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung

Der Unterschied von Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung liegt darin, dass die Risikolebensversicherung nur im Todesfall zahlt. Erlebt der Versicherte den Ablauf des Vertrages, erlischt der Todesfallschutz und es erfolgt keine Auszahlung. Da keine Kapitalbildung erfolgt, fallen die Beiträge zur Risikolebensversicherung im Vergleich zur Kapitallebensversicherung deutlich geringer aus.

Die Rentenversicherung hat, wie die Kapitallebensversicherung, das Ziel des Kapitalaufbaus. Entgegen der Kapitallebensversicherung hat sie jedoch keinen Todesfallschutz in Form einer von Beginn an hohen Todesfallleistung. Bei Tod werden lediglich die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Die fondsgebundene und die kapitalgebundene Lebensversicherung zeigen Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf. Bei beiden Versicherungen werden Todesfallschutz und Kapitalanlage kombiniert.

Allerdings hat der Versicherungsnehmer bei der fondsgebundenen Lebensversicherung bei der Auswahl der Anlageprodukte ein Mitspracherecht. Er kann sich selbst die Investmentfonds aussuchen, in die der Sparanteil investiert werden soll. Es gibt bei diesen Verträgen meist keinen Garantiezins, wodurch ein Kapitalausfallrisiko besteht, dafür kann die Rendite höher ausfallen als bei der klassischen Kapitallebensversicherung.

Für wen lohnt sich eine kapitalgebundene Lebensversicherung?

Wer sich Gedanken über seine Altersvorsorge macht oder eine Kapitalzahlung in ein paar Jahren erhalten möchte, zieht zwangsläufig auch eine kapitalbildende Lebensversicherung in diese Gedanken mit ein. Wem dazu noch eine Absicherung der Hinterbliebenen wichtig ist, der kann mit dieser Versicherung beides kombinieren. Gerade bei Familien, ggf. mit Wohneigentum, ist die Absicherung der Familie wichtig.

Allerdings bieten die meisten Versicherungsgesellschaften häufig nur noch fondsgebundene Lebensversicherungen an, die mehr Ertragschancen aber auch Risiken für den Interessenten bringen. Häufig kann die Risikoabsicherung mit einer Risikolebensversicherung günstiger dargestellt werden als mit einer vergleichbaren fondsgebundenen oder klassischen Lebensversicherung.

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