Das Renteneintrittsalter bezeichnet das Alter, ab dem Sie in Deutschland erstmals Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben. Die reguläre Altersgrenze liegt für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein früherer Renteneintritt möglich etwa mit 63 Jahren über die „Rente für besonders langjährig Versicherte" (45 Beitragsjahre). Wer vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht, muss jedoch mit dauerhaften Rentenabzügen von 0,3 % pro Monat rechnen. Eine frühzeitige Planung hilft, den optimalen Zeitpunkt für den Renteneintritt individuell zu bestimmen.