Eine Rentennachzahlung bezeichnet die rückwirkende Auszahlung von Rentenleistungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Sie kann entstehen, wenn ein Rentenantrag verzögert bearbeitet wurde, ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid erfolgreich war oder bisher nicht berücksichtigte Versicherungszeiten nachträglich anerkannt wurden.
Die Rentennachzahlung wird als Einmalbetrag ausgezahlt und kann steuerliche Auswirkungen haben. Daneben gibt es die Möglichkeit, durch freiwillige Rentennachzahlungen gezielt Rentenabschläge auszugleichen beispielsweise wenn ein früherer Renteneintritt geplant ist. Ob sich dies lohnt, lässt sich individuell im Rahmen einer Rentenberatung ermitteln.