Unfallversicherung
Der Begriff „Unfallversicherung“ bezeichnet in Deutschland zwei unterschiedliche Absicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Sie greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten, also immer dann, wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.
Daneben gibt es die private Unfallversicherung als freiwilligen Vertrag, der je nach Bedingungen auch Unfälle außerhalb von Arbeit und Ausbildung abdecken kann.
Gesetzlich oder privat
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Versicherungsfälle Arbeitsunfälle (einschließlich Wegeunfälle) und Berufskrankheiten. Der Leistungskatalog ist breit gefächert und reicht von Heilbehandlungen und medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis hin zu Geld- und Hinterbliebenenleistungen.
Wichtig für die Einordnung ist der Geltungsbereich: Der Schutz ist an die versicherte Tätigkeit gekoppelt und deckt Freizeitunfälle nicht automatisch ab.
Die private Unfallversicherung funktioniert anders: Sie zahlt im Falle eines Unfalls mit Folgen Geld aus, und zwar nach den im Vertrag festgelegten Regeln. Häufig handelt es sich dabei um eine einmalige Auszahlung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (Invalidität). Wie hoch diese Zahlung ausfällt, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem festgestellten Invaliditätsgrad ab. Letzterer wird oft mithilfe der sogenannten Gliedertaxe bestimmt. Diese legt im Vertrag fest, wie bestimmte Funktionsverluste bewertet werden.
Je nach Tarif kommen weitere Bausteine hinzu, etwa Unfallrente, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Übergangs- bzw. Sofortleistungen, Hilfs- und Pflegeleistungen oder Bergungskosten.
Kosten und Vertragsende der privaten Unfallversicherung
Die Kosten einer privaten Unfallversicherung hängen stark vom Leistungsumfang ab. Beispielsweise spielen die Versicherungssumme, die Progression und die eingeschlossenen Zusatzbausteine eine Rolle. Angebote sind erst vergleichbar, wenn Leistungen und Bedingungen ähnlich aufgebaut sind.
Wenn eine Unfallversicherung gekündigt werden soll, sind Laufzeit und Kündigungsfrist maßgeblich. Die BaFin weist darauf hin, dass beim Kündigen häufig eine Frist von drei Monaten zum Ablaufdatum relevant ist.
Je nach Vertrag können zusätzlich Sonderkündigungsrechte bestehen, etwa nach Beitragsanpassungen.