1. Was bei FWU Life Lux überhaupt passiert ist
Im Juli 2024 hat die Muttergesellschaft des Luxemburger Versicherers FWU Life Insurance Lux Insolvenz angemeldet. Mit ihr wurden auch die Tochtergesellschaften in die Pleite gezogen – nicht alle, die österreichische Tochter etwa konnte sich retten, die deutschen Bestände nicht. Betroffen sind rund 300.000 Versicherungsnehmer in Deutschland und ein Vertragsvolumen von etwa 9 Milliarden Euro.
In den ersten Wochen nach der Insolvenz hieß es in vielen Fachartikeln: alles sicher, in wenigen Monaten fließt das Geld wieder. Heute, eineinhalb Jahre später, sieht die Realität anders aus.

2. Bis 2028 sehen Sparer kein Geld – und dann nur einen Bruchteil
Der Insolvenzverwalter hat den Betroffenen mittlerweile mitgeteilt: Forderungen müssen bis Frühjahr 2028 angemeldet werden – frühestens dann ist mit Auszahlungen zu rechnen. Und auch dann nicht in voller Höhe.
Ein realistisches Rechenbeispiel:
Eingezahlte Beiträge: 12.000 €
Rückkaufswert des Vertrags: 10.000 € (durch hohe Vertragskosten ohnehin schon weniger)
Tatsächliche Insolvenzquote (geschätzt): ca. 50 %
Was der Sparer realistisch zurückbekommt: ca. 5.000 €
Schon ohne Steuerthema also ein massiver Verlust. Doch jetzt kommt der eigentliche Hammer.

3. Die Steuerfalle: Schädliche Verwendung nach § 93 EStG
FWU Life Lux hat auch geförderte Produkte angeboten – klassische Riester-Renten und Basis- bzw. Rürup-Renten. Bei beiden gibt es während der Ansparphase staatliche Förderung:
Bei Riester: Grund- und Kinderzulagen plus die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs
Bei Rürup: steuerliche Geltendmachung der Beiträge bis zu einer Höchstgrenze
Wird ein solcher Vertrag vorzeitig aufgelöst, gilt das nach § 93 Einkommensteuergesetz als „schädliche Verwendung". Die Folge: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
Genau das passiert hier. Damit der Insolvenzverwalter überhaupt Geld an die Sparer ausschütten kann, muss der Vertrag aufgelöst werden – und das ist juristisch eine schädliche Verwendung. Der Gesetzgeber hat diesen Sonderfall (Insolvenz des Versicherers) schlicht nicht ausgenommen.
Im Beispiel weitergerechnet:
5.000 € steuerliche Ersparnis (40 % Progression auf 12.000 € geltend gemachte Beiträge) → zurück
1.000 € erhaltene Zulagen → zurück
Macht 6.000 €, die ans Finanzamt und die Zulagenstelle gehen
Unterm Strich: Der Sparer bekommt 5.000 € aus der Insolvenzmasse, muss aber 6.000 € zurückzahlen. Er verliert nicht nur seine 12.000 € Einzahlung – er muss obendrauf 1.000 € draufzahlen.

4. Die theoretische Rettung – und warum sie in der Praxis kaum funktionieren wird
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist auf eine Übergangsregel: Wer innerhalb von einem Jahr nach der schädlichen Verwendung das Kapital in einen neuen Riester- bzw. Rürup-Vertrag überträgt, kann Zulagen und Steuervorteile „heilen" – sie wandern mit in den Folgevertrag und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Klingt gut, hat aber einen Haken: Der GDV selbst geht davon aus, dass kaum eine Versicherungsgesellschaft diese Übernahme anbieten wird.
Die Gründe:
Riester-Verträge lohnen sich für Versicherer wirtschaftlich kaum noch – kaum ein Anbieter hat Interesse, neue Bestände zu öffnen
Der bürokratische Aufwand für die Übernahme ist erheblich
Die rechtliche Restunsicherheit rund um FWU Life Lux ist hoch – niemand will sich Altlasten ins Haus holen
Damit verpufft die einzige formal vorgesehene Rettungsoption für die meisten Betroffenen.
Wichtig zu verstehen: Auf die Forderung zu verzichten löst das Problem nicht. Der Vertrag wird so oder so aufgelöst, die schädliche Verwendung tritt so oder so ein, der Staat will so oder so seine Förderung zurück. Wer auf seine Insolvenzquote verzichtet, hat am Ende nur noch weniger Geld – die Steuerforderung bleibt.
5. Fazit: Hier muss die Politik ran
Die Lage ist verzwickt – und sie ist nicht durch Verschulden der Sparer entstanden. Anders als in Deutschland, wo der Sicherungsfonds Protektor als Auffanggesellschaft existiert, gibt es in Luxemburg keine vergleichbare Schutzeinrichtung. Die Versicherungsnehmer sind also schon einmal strukturell schlechter gestellt – und werden jetzt zusätzlich vom deutschen Steuerrecht zur Kasse gebeten.
Sinnvoll wären zwei Dinge:
Eine gesetzliche Klarstellung, dass die insolvenzbedingte Vertragsauflösung bei FWU Life Lux keine schädliche Verwendung im Sinne des § 93 EStG darstellt. Die Sparer trifft kein Verschulden – ein externer Faktor hat den Vertrag beendet.
Ein Eintreten von Protektor oder einer vergleichbaren Auffanglösung, soweit juristisch möglich, um die Härten abzumildern.
Beides wäre nicht nur fair gegenüber den Betroffenen – es wäre auch ein wichtiges Signal für das Vertrauen in die private Altersvorsorge insgesamt. Wer heute miterlebt, wie 300.000 Sparer mit ihrem Riester- oder Rürup-Vertrag im Regen stehen gelassen werden, denkt zweimal nach, bevor er den nächsten geförderten Vertrag abschließt.
Bis es soweit ist, bleibt Betroffenen nur eines: Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, alle Vertragsunterlagen sichern und steuerlich beraten lassen – idealerweise von jemandem, der sich mit § 93 EStG und Auslandsversicherern auskennt.
Ketrina Morina
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