Was ist passiert?
Versicherer wie der Branchenprimus Allianz, aber auch viele weitere Anbieter von Rentenversicherungen, Riester-, Rürup- und betrieblichen Altersvorsorgeverträgen, haben in den letzten Jahren still und leise den Rentenfaktor gesenkt. Dieser Faktor bestimmt, wie viel monatliche Rente ein Kunde pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhält. Wird dieser gesenkt, gibt’s weniger Rente – ganz einfach. Und das in der Regel ohne Zustimmung des Kunden.
Die Verbraucherzentralen berichten von zahlreichen Klagen, weil Versicherer sich das Recht herausnehmen, den Rentenfaktor einseitig zu ändern. Die Allianz wurde bereits gerichtlich zurückgepfiffen – aber das Grundproblem bleibt: Die Verträge sind so gestrickt, dass sich die Versicherer über sogenannte „Anpassungsklauseln“ ein Schlupfloch offenhalten. Und das nutzen sie – mit voller Wucht.

Ein Rechenbeispiel, das weh tut
Nehmen wir an, ein Kunde hat über Jahrzehnte hinweg 100.000 Euro Kapital angespart. Bei einem Rentenfaktor von 40, der dem Kunden bei Abschluss der Versicherung „garantiert“ wurde, würde er jährlich 4.800 Euro Rente erhalten (40 Euro pro Monat, je 10.000 Euro angespartem Kapital) – das reicht für ein paar Urlaube, eine zusätzliche finanzielle Stütze im Alter.
Wird der Rentenfaktor jedoch auf 20 halbiert, gibt es nur noch 2.400 Euro jährlich. Um sein eingezahltes Kapital also wiederzusehen, müsste der Kunde statt rund 21 Jahre nun erschreckende 42 Jahre lang Rente beziehen. Anders gesagt: Er müsste 21 Jahre älter werden, um auf denselben Betrag zu kommen. Die Rentenphase beginnt in der Regel mit rund 60 – 65 Jahren.
Willkommen im Club der Unsterblichen!
Bitte berücksichtigen Sie: Nach 42 Jahren haben Sie in dem Beispielfall Ihr eingezahltes Kapital wieder erhalten – wir sprechen noch nicht vom Inflationsausgleich.

Warum dürfen die das überhaupt?
Die Versicherer berufen sich auf sogenannte „Anpassungsvorbehalte“. Diese erlauben es ihnen, den Rentenfaktor zu ändern, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern – etwa durch sinkende Zinsen oder steigende Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung. Doch genau hier liegt der Haken: Diese Klauseln sind oft intransparent, juristisch fragwürdig und wurden in mehreren Fällen bereits als unwirksam eingestuft. Man darf sich an der Stelle fragen, ob es gerechtfertigt erscheint, dass Versicherer regelmäßig andere Sterbetabellen verwenden dürfen, als die offiziellen des Bundes. Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer bislang von ihrem Recht zur Anpassung immer nur in eine Richtung Gebrauch gemacht haben. Eine Erhöhung der Rentenfaktoren sucht man vergebens.

Das große Ganze: Ein Systemfehler
Diese Praxis ist kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Problems. Schon in früheren Kolumnen habe ich aufgezeigt, warum klassische Bank- und Versicherungsprodukte nicht zum Vermögensaufbau taugen:
• Hohe Kosten fressen die Rendite auf.
• Inflation entwertet das Kapital.
• Politische Eingriffe drohen jederzeit.
• Und jetzt auch noch: Rentenfaktor-Kürzungen, die das Vertrauen nachhaltig beeinflussen
Fazit: Wer sich auf Versicherungen verlässt, ist verlassen
Die Rentenfaktor-Kürzung ist kein Betriebsunfall – sie ist System. Sie zeigt, wie wenig Rücksicht Versicherer auf ihre Kunden nehmen, wenn es eng wird. Und sie ist ein weiterer Beweis dafür, dass Altersvorsorge in Deutschland dringend neu gedacht werden muss – unabhängig von Versicherungsmänteln, mit maximaler Transparenz und echter Rendite.
Bis dahin gilt: Wer heute noch glaubt, mit klassischen Rentenversicherungen sicher und rentabel fürs Alter vorzusorgen, der spart rückwärts. Und wird im Zweifel doppelt bestraft – mit weniger Rente und mehr Lebensjahren, die er finanzieren muss.
In dem Sinne: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
Herzlichst, Ihr Felix Früchtl
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Ketrina Morina
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