Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag verbindet das Ansparen eines Guthabens mit der Option auf ein späteres Darlehen. Grundlage hierfür ist die vereinbarte Bausparsumme. Aus ihr ergeben sich das Sparziel, die mögliche Darlehenshöhe und die tariflichen Bedingungen. Bausparverträge werden vor allem für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt, beispielsweise für den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie.
Der Ablauf umfasst zwei Phasen. In der Sparphase fließen Beiträge in den Vertrag, es entsteht Guthaben und es erfolgt – je nach Tarif – eine Verzinsung. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, den Vertrag später nutzen zu können.
Der Übergang in die Darlehensphase beginnt mit der Zuteilung. Diese liegt vor, wenn die tariflichen Kriterien erfüllt sind. Üblich sind ein Mindestsparguthaben (bezogen auf die Bausparsumme), eine Mindestsparzeit und eine ausreichende Bewertungszahl. Ab diesem Zeitpunkt kann das Guthaben verwendet werden. Zusätzlich kann ein Darlehen in Anspruch genommen werden, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Zinsen und Laufzeit
Bei den Zinsen ist eine Unterscheidung wichtig: Während der Sparphase gilt der Guthabenzins, für das spätere Bauspardarlehen hingegen der tariflich festgelegte Darlehenszins. Die Laufzeit ist in der Regel kein fester Wert, sondern ergibt sich aus den Tarifregeln und der Sparrate, insbesondere daraus, wann die Zuteilung erreicht wird.
Auszahlung vor und nach der Zuteilung
Die Auszahlung eines Bausparvertrags richtet sich nach dessen Stand. Vor der Zuteilung erfolgt sie in der Regel durch Kündigung oder eine vertraglich geregelte Verfügung. Dabei sind Fristen zu beachten, da sonst Nachteile bei Bonus oder Förderung entstehen können. Nach der Zuteilung kann das Guthaben ausgezahlt oder eingesetzt werden, während das Darlehen als Option verfügbar bleibt. Ein Abschluss ist vor allem dann sinnvoll, wenn Bausparsumme, Sparrate, Kostenstruktur und der geplante Zeitpunkt realistisch zusammenpassen.