Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist die Risikoeinschätzung, die ein Versicherer vor dem Abschluss einer Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung vornimmt. Sie entscheidet darüber, ob ein Vertrag zustande kommt und zu welchem Beitrag.
Grundlage sind die Gesundheitsfragen im Antrag. Gefragt wird typischerweise nach Vorerkrankungen, Behandlungen, Medikamenten, Klinikaufenthalten sowie nach Beruf, Hobbys und Rauchverhalten. Je nach Versicherungssumme kommen ärztliche Untersuchungen oder Laborwerte hinzu. Bei kleineren Summen verzichten manche Anbieter auf einzelne Fragen – man spricht dann von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung.
Das Ergebnis kann unterschiedlich ausfallen: Annahme zu normalen Bedingungen, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen, Zurückstellung oder Ablehnung.
Warum korrekte Angaben so wichtig sind
Nach § 19 VVG besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht: Alle in Textform gestellten Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Werden Angaben verschwiegen, drohen ernste Folgen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Versicherer innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss zurücktreten, bei arglistiger Täuschung sogar bis zu zehn Jahre lang anfechten. Milder fällt die Reaktion bei einfacher Fahrlässigkeit aus – hier passt der Versicherer den Vertrag meist nur an, etwa durch einen nachträglichen Risikozuschlag.
Gut zu wissen
Die Gesundheitsprüfung findet ausschließlich beim Neuabschluss statt. Wer eine bestehende Police verkauft, beitragsfrei stellt oder auf einen anderen Versicherungsnehmer überträgt, durchläuft keine erneute Prüfung. Der einmal erworbene Gesundheitsstatus bleibt also erhalten – ein Punkt, der bei der Entscheidung zwischen Kündigung und Verkauf oft übersehen wird.