Steuerpflicht für Neuverträge: Was gilt?
Lebens- und Rentenversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, fallen unter die neue Fassung des §20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz. Das bedeutet: Jeder Ertragsanteil aus diesen Verträgen ist steuerpflichtig. Steuerfrei sind nur noch Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden.
Jeder Vertrag nach dem 01.01.2005 ist steuerpflichtig
Besteuerung erfolgt auf den Ertragsanteil
Steuerfreie Policen gibt es für diese Neuverträge nicht mehr

Was ist der Ertragsanteil?
Der Ertragsanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen (abzüglich Kosten) und dem Rückkaufswert bzw. dem Auszahlungsbetrag der Versicherung. Der steuerpflichtige Teil ist also der tatsächlich erwirtschaftete „Ertrag“ aus der Police.
Eingezahlte Beiträge minus Kosten = Sparanteil
Ertrag = Rückkaufswert minus Sparanteil
Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich über die Kapitalertragssteuer (aktuell 25%), zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Kapitalauszahlung versus Rentenzahlung
Am Ende der Laufzeit können Versicherte wählen: Gesamtkapital auf einen Schlag oder lebenslange Verrentung. Bei beiden Varianten wird der Ertragsanteil besteuert:
Bei Einmal-Auszahlung: Kapitalertragssteuer auf den Ertrag
Bei lebenslanger Rentenzahlung: §22 EStG greift, der steuerpflichtige Anteil des Ertrags richtet sich nach dem Alter zu Rentenbeginn (z.B. bei 65 Jahren sind 18% steuerpflichtig, bei 67 Jahren 17%)
Halbeinkünfteverfahren: Steuerliche Vorteile nutzen
Das Halbeinkünfteverfahren ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine steuerliche Begünstigung:
Für Verträge zwischen dem 01.01.2005 und 01.01.2012:
-Laufzeit mind. 12 Jahre
-Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr
-Vertrag muss regulär auslaufen
Nur die Hälfte des Ertrags wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
Für Verträge ab dem 01.01.2012:
-Laufzeit mind. 12 Jahre
-Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr
-Vertrag muss regulär auslaufen
Wichtig: Eine vorzeitige Kündigung schließt das Halbeinkünfteverfahren aus!

Verluste mit ProLife geltend machen
Viele Versicherte sehen sich mit dem Problem konfrontiert, mehr eingezahlt zu haben, als sie als Rückkaufswert erhalten. Die Differenz kann über einen Verkauf an ProLife GmbH teilweise als negative Kapitalerträge steuerlich geltend gemacht werden – eine interessante Möglichkeit, finanzielle Verluste zu minimieren.

Fazit
Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung nach 2005 abgeschlossen hat, muss den Ertragsanteil versteuern. Die letzte steuerliche Optimierung bietet das Halbeinkünfteverfahren, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Bei großen Verlusten lohnt sich oft der Verkauf der Police – sprechen Sie mit Experten und prüfen Sie Ihre individuellen Möglichkeiten.
Haftungsausschluss/Disclaimer:
Der Inhalt unserer Videos und Schriften dient rein zu Informationszwecken und ist kein finanzieller Rat oder Empfehlung. Jeder muss sich selbständig informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe für Investmententscheidungen heranziehen. Die geäußerte Meinung stellt keinerlei Aufforderung zum Handeln dar. Die Meinung von Interviewpartnern stellt nicht die Meinung von ProLife dar. Durch ProLife findet keine Anlageberatung statt.
WICHTIG: Dies stellt ebenso keine Steuerberatung dar.
Ketrina Morina
Ich freue mich auf Ihre Nachricht und stehe Ihnen als Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Rufen Sie auch gern an unter +49 (0) 841 - 981 60 13 14. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
Was wissen Sie schon von Finanzen?
Mit unserem ProLife Magazin haben wir unsere jahrelange Erfahrung, die harte Arbeit und unsere Recherchearbeit kompakt für diejenigen zusammengefasst, die mehr als nur Durchschnitt sein möchten.
Wenn Sie wissen wollen, wie Geld funktioniert und wieso man mit gängigen Bank- und Versicherungsprodukten immer als Verlierer vom Platz geht, dann sollten Sie sich dieses Stück Finanzwissen in Reinform sichern!